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| VS-Sicherheitstüren |
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VS-Sicherheitstüren II (BSI TL 03410) und VS-Sicherheitstüren III (BSI TL 03411) sind bei allen im öffentlichen Interesse liegenden Schutzmaßnahmen unter Beteiligung des BSI als Zugang zu Sicherungsräumen einsetzbar.
VS-Sicherheitstüren sind dazu bestimmt in eingebautem, geschlossenem, verriegeltem und gesperrtem Zustand einen gewaltlosen Zutritt zu dem zu schützenden Raum zu verhindern bzw. einen gewaltsamen Zutritt zu erschweren.
Beim Einsatz als Zugangstür für Aktensicherungsräume gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) sind grundsätzlich VS-Sicherheitstüren III vorzusehen.
VS-Sicherheitstüren II sind in ein- und zweiflügeliger Ausführung, Sicherheitstüren III in einflügeliger Konfiguration erhältlich und für den Einbau folgender Komponenten vorgerichtet:
Öffnungsmelder Verschlussüberwachung Durchbruchüberwachung Elektromechanische Schalteinrichtung/elektromechanische Schließsperre
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